Thursday, February 23rd, 2012

Autoleasing

Juni 21, 2010 by  
Filed under Kredit & Finanzierung

Das Leasing von Fahrzeugen ist keine neumodische Erscheinung wie oftmals vermutet; das Leasing ist in dessen Ursprung bereits seit den 1960er Jahren angewandt. Mittlerweile haben sich aber besonders im Bereich der Automobilindustrie eine Vielzahl von Leasingvarianten ausgeprägt und auch am Abnehmermarkt etabliert. War doch noch vor vielen Jahren eher für die Gewerbetreibenden und große Firmen das Fahrzeugleasing en vogue, so ist das Autoleasing nun auch für die Privatiers interessant geworden. Zusehends liegt das daran, dass das Privatleasing ein hohes Maß an Flexibilität und vor allem Ungebundenheit an das Wunschauto selbst darstellt. Denn es hat sich anscheinend bewiese, dass Neufahrzeuge nicht nur beliebt sondern auch eher gewünscht sind, als Gebrauchte. Wer dann auch noch beschließt, dass Fahrzeug ohnehin nur drei Jahre (im Durchschnitt) fahren zu wollen – ohne daran einen Besitz erlangen zu wollen, für den ist das Autoleasing bestens praktikabel. Besonders angesichts niedriger Leasingraten und den Varianten mit Restwert- beziehungsweise Kilometerverträgen.

Kündigung

Im Bereich des Autoleasings werden oftmals Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung des Leasings vertraglich gegeben – in der Regel ist dies aber nur möglich, wenn bereits mindestens 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Fahrzeugs verstrichen sind. Ferner kann unter Umständen der Leasingvertrag abgetreten werden – hierzu bedarf es aber in aller Regel einer Zahlung einer Leasingnehmer Wechselgebühr sowie natürlich der Stellung eines anderen Leasingnehmers.

Verbraucherschutz

Die Verbraucherzentrale sieht besonders hinsichtlich des Privatleasings von Fahrzeugen einige Aspekte, die es zu beachten gilt. Hinsichtlich der eigenen Praktikabilität sollte das Leasing im Vergleich zum Kauf beziehungsweise dem finanzierten Kaufgeschäft geprüft werden. Unter Umständen sind dann nämlich die Leasingraten teurer als ein Kredit über die benötigte Kaufsumme. http://www.vz-nrw.de/UNIQ127719769731596/link200514A.html

Beispiel für das Autoleasing

Das Autoleasing gestaltet sich unter mehreren Umständen und Konstellationen als interessant: Entweder im gewerblichen Sinne eines Firmenleasings für ein Fahrzeug wobei dann steuerliche Aspekte einen wirtschaftlichen Aspekt darstellen. Unter dem Aspekt des Privatleasings ist das Autoleasing praktikabel, wenn das Fahrzeug beispielsweise nach der Nutzungsdauer (in der Regel 24 oder 36 Monate) nicht übernommen werden soll, weil es dann veraltet oder Folgekosten wie Reparaturen oder Inspektionen vermieden werden sollen. In diesen Fällen hat der Leasingnehmer ein Fahrzeug, welches fabrikneu und völlig nach seinen Vorstellungen und Wünschen ebenfalls gestaltet ist – da dieser das Fahrzeug (wie beim Neuwagenkauf) konfigurieren kann.

Rechtliches

- Das Leasing stellt im Wesentlichen eine Langzeitmiete dar – das Fahrzeug geht nicht in den Besitz des Leasingnehmers sondern dieser nutzt es ausschließlich. Daher spricht man beim Leasing von einer Nutzungsüberlassung des Leasinggebers an den Leasingnehmer. Die rechtliche Grundlage des Leasings findet sich in verstreut in vielen einzelnen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches – im Wesentlichen folgt es dem Mietrecht §§ 535 ff BGB. http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Verwendungszwecke

- Das Autoleasing findet in Deutschland eine weit verbreitete Anwendung – besonders im gewerblichen Sinne

- Autoprivatleasing nimmt immer mehr zu, da der Wunsch der Fahrzeugübernahme nach der Nutzungsdauer immer weiter abnimmt

- Nicht nur im Rahmen des Flottenmanagement sonder auch in kleinen Stückzahlen ist das Autoleasing aufgrund der Liquiditätsschonung sinnvoll

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