Kredit für Selbstständige
Juni 21, 2010 by admin
Filed under Kredit & Finanzierung
Die Beschäftigung in einer Selbstständigkeit bildet sicherlich ein Rückgrat der Wirtschaft Deutschlands. Dennoch stellt diese Tätigkeit keine Selbstverständlichkeit dar sondern ist vielmehr ein mitunter langwieriger Weg, der mit vielen Hindernissen gesäumt ist. Nicht zuletzt, da immer wieder Fragen auftauchen; zum Beispiel ob man wirklich selbstständig ist oder vielleicht sogar nur scheinselbstständig. Hierbei ist die Unterscheidung schematisch folgendermaßen darstellbar: Wer nämlich auf Dienstvertrag arbeitet, kann auch als Unternehmer als einfacher Arbeitnehmer gelten – wer hingegen in einem Werkvertrag arbeitet, gilt mit Sicherheit als selbstständig. Wer dann selbstständig tätig ist steht in der Regel vor einer Vielzahl von finanziellen Herausforderungen, zu dazu zählen oftmals auch die Kredit Finanzierung – sei es im Sinne der Ausstattung mit Inventar oder dem Ausgleich des Kontokorrentkredits beispielsweise.
Kündigung
Wer einen Kredit aufgenommen hat, kann aus einem solchen Kreditvertrag in der Regel nur entsprechend der geltenden Vertragsbedingungen aussteigen – grundsätzlich gilt dabei, dass das Kreditinstitut ergo der Kreditgeber an einer Tilgung der Kreditsumme interessiert ist, inklusive Gebühren. Hierbei ist es wichtig die entsprechenden Vertragsbedingungen genau zu beachten, und sich entsprechend im Vorfeld zu informieren, welche Umstände herrschen müssen im Falle der Kündigung.
Verbraucherschutz
Auch bei einem Kredit für Selbstständige gilt oftmals der Rats der Verbraucherschutzorganisationen, als dass man sich im Vorfeld ausreichend informiert und entsprechende fundierter Recherchen durchgeführt – so kann es im Nachhinein keine unangenehmen Überraschungen geben. Immer wieder diskutiert sind jedoch die Aspekte der verlangten Sicherheiten, wenn Selbstständige einen Sofortkredit verlangen – hierbei kann es je nach Kredithöhe vorkommen, dass Privatbesitz beziehungsweise Privatvermögens als Sicherheit herhalten muss.
Beispiel für den Kredit für Selbstständige
Jungunternehmer oder Alleinunternehmer, die in der Selbstständigkeit tätig sind, stellen eine typische Zielgruppe für den Kredit oder Sofortkredit verselbstständigen dar. Oftmals sind es relativ profane Gründe, die dafür verantwortlich sind das einen Kredit aufgenommen werden muss – sei es um den Kontokorrentkredit auszugleichen oder Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen; besonders Jungunternehmer sind von solchen Szenarien schnell befallen. Hierbei gilt es zu beachten, dass dies keine Indikatoren für eine missliche Geschäftslage sind sondern vielmehr die alltäglichen Herausforderungen welchen sich Selbstständige und Jungunternehmer allgemein stellen müssen.
Rechtliches
- Auch die Kredite für Selbstständige fallen in der Regel unter den Oberbegriff Darlehen beziehungsweise Darlehensvertrag, welcher im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBG) unter dem Paragraph 488ff geregelt ist http://dejure.org/gesetze/BGB/488.html. Je nach Ausgestaltung von Kreditvertrages und Zielgruppe können jedoch auch noch weitere Rechten und Pflichten gelten, welche dann beachtet werden müssen – im besonderen aber das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/BJNR008810961.html .
Verwendungszwecke
- Typische Anwendung für den Kredit für Selbstständige ist die Unternehmensgründung oder die Finanzierung eines finanziellen Engpasses
- Auch im Sinne der Existenzgründung zusätzlich zum Existenzgründungszuschuss (Ich AG) kann dieser Kredit unter Umständen in Frage kommen. Hinsichtlich dieser Beratung helfen beispielsweise die örtliche Beratungsstelle der Bundesagentur für Arbeit http://www.arbeitsagentur.de/nn_25276/Navigation/zentral/Buerger/Arbeit/Selbstaendigkeit/Selbstaendigkeit-Nav.html
