Auslandskrankenversicherung
Juli 8, 2010 by admin
Filed under Vorsorge & Absichern
Die Krankenversicherungsschutz im Ausland kann und muss in verschiedenen Dimensionen bertachtet werden: So gibt es die Personengruppe, welche als Urlauber und Kurzreisende definiert werden können. Wer im Ausland unterwegs ist, muss aber nicht nur als solcher Urlauber oder Kurzreisender tituliert werden. Der klassische Auslandskrankenschutz erstreckt sich sicherlich über durchschnittliche 10 Tage oder auch drei bis vier Wochen, welche dann als Urlaub bezeichnet werden können. Die andere Zielgruppe sind sogenannte Expatriates (Eng. / Lat. „ex patria“ = Außerhalb der eigentlichen Heimat Lebende). Diese verfolgt völlig andere persönliche Krankenversicherungsansprüche, verständlicherweise: Wer im Ausland lebt und arbeitet – und das für viele Monate oder sogar Jahre – erfährt auf ganz anderer Weise, dass vor Ort eine andere Krankenversicherungssituation als beispielsweise in Deutschland herrscht. Doch auch in Anbetracht dieser individuellen Gegebenheiten vor Ort – der richtige Auslandsversicherungsschutz ist existenziell.
Kündigung
Die Auslandskrankenversicherungen für Kurzurlauber oder andere auf kurzweiliger Auslandsreise Befindlichen ist die Auslandskrankenversicherung oftmals durch Standardversicherungsprodukte abgesichert. Bei der Zielgruppe der Expatriates sind die Versicherungen dieser Art in der Regel auf ein Jahr ausgelegt und verlängern sich automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Daher gilt auch bei dieser Art des Auslandskrankenschutzes die vertraglich geregelte Kündigungsfrist einzuhalten und zu beachten.
Verbraucherschutz
Die Verbraucherschutzzentralen der Bundesrepublik konzentrieren sich in erster Linie bei deren Untersuchungen auf die Leistungen der kurz- bis höchstens mittelfristigen Auslandskrankenschutzversicherungen; das liegt hauptsächlich an dem verstärkten Verbraucher- und somit öffentlichen Interesse http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ128091558329948/link11255A.html . Dennoch lassen sich auch hier Erfahrungen und Berichte über die Anbieter solcher Versicherungen einholen und letztlich vergleichen – auch ein Besuch der örtlichen Einrichtung kann sich in dieser Thematik lohnen.
Beispiel Auslandskrankenversicherung
Am häufigsten in der praktischen Verwendung ist der Auslandskrankenschutz in Form eines Schutzbriefes – ähnlich der oftmals angebotenen Leistung von Automobilclubs. Hierbei werden dann Rücktransport organisiert und übernommen und/ oder Behandlungskosten am Urlaubsort später erstattet. Eine Auslandskrankenversicherung kann aber auch als quasi-kompletter Krankenschutz (wie eine gesetzliche oder private Krankenkasse zuhause) eingesetzt werden. Zum Beispiel wenn man sich länger in einem Land aufhält (bspw. Studium, Praktikum oder Beruf), mit dem aber seitens der Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen herrscht. Dann kann nämlich der krankenkassliche Schutz nicht in das Ausland „verlängert“ werden und es bedarf einer privaten Auslandskrankenversicherung. Hierbei hilft schon eine kurze Nachfrage bei der eigenen Krankenversicherung hinsichtlich des internationalen Sozialversicherungsabkommens, um eine solche Feststellung zu erlangen.
Rechtliches
Die Auslandsreisekrankenversicherungen werden oftmals hierzulande von deutschen Versicherern angeboten und unterliegen auch den gesetzlich-vertraglichen beiderseitigen Pflichten – hierzu gehören auch die Klauselverbote innerhalb der AGB: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__309.html Werden jedoch die Versicherungen für einen Langzeitschutz (beispielsweise Vertragslaufzeit 1 bis 3 Jahre oder mehr), so tauchen oftmals mehrere internationale Versicherungsanbieter auf. Hierbei ist das Kleingedruckte auf das Genaueste hin zu untersuchen – explizit auch die genauen Leistungspflichten des Versicherers, Selbstbeteiligungen, Preisstaffeln und Vorleistungspflichten oder Ähnliches.
Verwendungszwecke
Neben dem klassischen Anwendungsbeispiel der Standardversicherung vor oder während des Urlaubs, gelten bei der Auslandskrankenversicherung auch die langfristigen Versicherungen als typisches Anwendungsbeispiel. Dabei können dies Austauschschüler sein, die beispielsweise für ein Jahr in Nordamerika die Schule besuchen – aber auch Auslandspraktika können mit einer solchen Versicherung gedeckt werden. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass es deutliche Leistungsunterschiede unter den Anbietern gibt, welche es gilt im Vorfeld – beispielsweise durch Konsultation von Verbraucherstiftungen und Fachpresse – genauestens zu untersuchen und zu vergleichen. In der Abwicklung sind die Versicherungen doch relativ gleichmäßig gestaltet: Hier heißt es neben unmittelbarer Anzeige steht die Vorkassenleistung des Betroffenen; doch die geleisteten (von der Versicherung bewilligten) Beträge werden natürlich erstattet.
