Hausratversicherung
Juli 8, 2010 by admin
Filed under Vorsorge & Absichern
Fachartikel Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bietet Schutz für den gesamten Hausrat einer Wohnung gegen Wasserschäden, Feuer, Einbruchdiebstahl, Hagel, Blitzeinschlag, Sturm, Vandalismus und Raub. Im Jahre 1942 wurde erstmals die Hausratversicherung als Schutz angeboten. Neben der Wohnung sind im Normalfall auch Terrasse und Balkon mitversichert. Ebenso, mit der Hausgemeinschaft genutzte Räume, wie beispielsweise Waschküche oder Fahrradkeller. Dazu gehört auch Hausrat, der sich in Nebengebäuden, die zum Grundstück gehören, befindet. Doch nicht nur der Hausrat des Versicherungsnehmers, sondern auch alle dort in der Wohnung lebenden Menschen sind mitversichert. Zusätzlich ist oftmals die Möglichkeit zu einer sogenannten Außenversicherung geboten. Diese macht es möglich, dass der Versicherungsschutz erweitert wird – zum Beispiel auf eine Ferienwohnung. Hierbei gilt es aber zu prüfen inwiefern Fristen zu wahren sind, da solche Optionen oftmals nur für eine maximale Dauer von bis zu drei Monaten möglich sind oder andere zeiteinschränkende Wirkungen auftreten können.
Kündigung
Die Hausratversicherung wird in der Regel per Prämie jährlich entrichtet und kann entsprechend der vertraglich vereinbarten Bestimmung dann ordentlich gekündigt werden – hierbei empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld (also vor Vertragsabschluss die Bestimmungen zu studieren).
Verbraucherschutz
Ein Aspekt, der oft unterschätzt oder unbeachtet bleibt ist, dass Kinder des Versicherungsnehmers, die sich eine eigene Wohnung nehmen und noch in der Ausbildung sind oder sich im Zivildienst befinden, ebenfalls über den Versicherungsnehmer mitversichert sind. Ist die Ausbildung abgeschlossen oder der Zivildienst beendet, oder will das Kind einen eigenen Hausstand gründen, müssen sie eine eigene Versicherung abschließen. Der Verbraucherschutz hat aber nicht nur zu diesem Thema sondern auch anderen Aspekten der Hausratversicherung immer wieder Bereiche untersucht – http://www.vz-nrw.de/UNIQ127963158226162/link12103A.html wie zum Beispiel zum Aspekt der Sturmschäden und der Wirkung der Hausratversicherungsleistung in diesen Fällen.
Beispiel für eine Hausratversicherung
Für Wertgegenstände gelten bei der Hausratversicherung festgelegte Grenzen. Dafür sehen die Versicherer oftmals festgesetzte, prozentuale Werte des Versicherungsgegenstands. Es gibt aber auch Versicherer, die dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit geben, diesen Schutz zu erweitern, beziehungsweise zu erhöhen. Im Rahmen der Haftung von beispielsweise Bargeld sehen die Versicherer aber oftmals eine geringe Höchstgrenze vor.
Rechtliches
Bei einem Umzug in eine andere Wohnung erweitert sich der Versicherungsschutz für kurze Zeit sowohl auf die alte als auch auf die neue Wohnung. Das gilt zumeist für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Transportschäden sind mitversichert, insofern diese durch eine der versicherten Gefährdungen versichert sind. Allerdings gilt dies nur innerhalb der Grenzen Deutschlands. Unwichtig ist, wo der Versicherungsnehmer gemeldet ist. Bezugnehmend ist sein Lebensmittelpunkt und aus diesem Grunde kann der Versicherungsschutz auch auf eine neue Wohnung vorübergehend übergehen.
Verwendungszwecke
Bei der Verwendung dieser Versicherung ist zu beachten, dass die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie sich nach dem Wert des Hausrates richtet. Es ist also unsinnig, bei einem Wert von beispielsweise 80.000 Euro die Versicherung auf 50.000 Euro zu setzen, denn dann wird im Ernstfall entsprechend weniger von der Versicherung gezahlt.
