Privathaftpflichtversicherung
Juni 21, 2010 by admin
Filed under Vorsorge & Absichern
Diese Versicherung gehört zu den Klassikern beziehungsweise zu der Art Versicherung, die nahezu jeden Personenkreis betrifft. Bei der Privathaftpflichtversicherung handelt es sich um eine sogenannte Absicherung zu Deckung vom Haftpflicht-Risiko von Privatpersonen – dazu gehören die Risiken des täglichen Lebens; sei es innerhalb der Wohnung, des Hauses, der Familie oder auch im Ausland, wenn man selbst unterwegs ist und dort etwas geschieht. Viele Versicherungen beinhalten auch einen Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
Kündigung
Die Privathaftpflichtversicherung kann wie die meisten anderen Versicherungen entsprechend den Vertragsbedingungen gekündigt werden – in der Regel sind die Kündigungsfristen jährlich und drei Monate zum Ende der Laufzeit. Das heißt, dass die durchschnittliche Haftpflichtversicherung immer eine Vertragslaufzeit von einem Jahr hat und sich dabei immer wieder um ein Jahr verlängert, wenn man nichtkündigt – so entstehen beiderseitiger Parteien auch keine Nachteile.
Verbraucherschutz
Zum Thema der privaten Haftpflichtversicherungen informieren sowohl die Stiftung Warentest und der Verbraucherschutz mit seinen Niederlassungen in den Ballungsgebieten regelmäßig. Die Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer weisen immer wieder darauf hin, dass die Haftpflichtversicherungen ein absolutes Muss darstellen – nicht zuletzt aufgrund dessen, dass das deutsche Schuldrecht verlangt, dass wer einen Schaden verursacht, diesen auch ersetzen muss. Ferner weist der Verbraucherschutz darauf hin, dass wer dann eine solche Versicherung abschließen will, dann gründlich vergleichen sollte http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ127711141829155/link11484A.html .
Beispiel für die Privat-Haftpflichtversicherung
Das typische Beispiel für eine Anwendung dieser Haftpflicht ist der Schaden in der eigenen Wohnung – beispielsweise weil Sie versehentlich einen Mietsachgegenstand beschädigen; zum Beispiel das Waschbecken. In diesem Falle deckt den Schaden Ihre Versicherung – vorausgesetzt Sie melden den Schaden bei der Versicherung umgehend und überlassen die weitere Abwicklung dann dieser. Wer nämlich zuvor den Schaden selbst abwickelt und dann erst die Versicherung einschaltet, darf auf keine Regulierung hoffen – daher sollte man immer unbedingt zuerst die Versicherung informieren!
Rechtliches
- Die Privathaftpflichtversicherung beruht schwerpunktmäßig auf §823 BGB http://bundesrecht.juris.de/bgb/__823.html , die Schadensersatzpflicht aus dem Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuch
- Die Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung ist die Absicherung von Schadenssummen im gewerblichen Bereich und wird die Gewerbe- oder Industriehaftpflichtversicherung genannte – diese beruht in Deutschland auf dem Haftpflichtgesetz http://bundesrecht.juris.de/haftpflg/
Verwendungszwecke
- zur Deckung von Schadensrisiken als Privatperson
- oftmals auch einsetzbar als Versicherungsschutz im Ausland
- kann je nach Ausprägung auch mit einer Forderungsausfallversicherung ausgestattet sein; das heisst, selbst wenn der Schadenverursacher keine Versicherung besitzt, man einen Ausgleich erhält
- kann auch auf die gesamte Familie beispielsweise ausgeweitet werden
