Reiserücktrittsversicherung
Juli 8, 2010 by admin
Filed under Vorsorge & Absichern
Bei einer Reiserücktrittversicherung handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, der den Versicherten vor anfallenden Gebühren schützt, falls die bereits gebuchte Reise – aus welchen Gründen auch immer- nicht angetreten werden kann. Sie kann einzeln oder als ganzes Versicherungspaket mit erweiterter Abdeckung bestimmter Risiken abgeschlossen werden. Oftmals werden diese Art von Versicherung bereits bei der Buchung der Reise optional mit angeboten.
Kündigung
Die Auslandskrankenversicherungen für Kurzurlauber oder andere auf kurzweiliger Auslandsreise Befindlichen ist die Auslandskrankenversicherung oftmals durch Standardversicherungsprodukte abgesichert. Bei der Zielgruppe
Verbraucherschutz
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Reise telefonisch, per E-Mail oder im Reisebüro gebucht worden ist, wenn es um die Kosten bei einem Reiserücktritt geht. Ein Reisevertrag ist i.d.R. immer und jederzeit kündbar, doch sind viele überrascht, wenn dann enorm hohe Stornogebühren auf sie zukommen. Deshalb ist eine Reiserücktrittversicherung ein lohnender und vor allem günstiger Schutz vor zusätzlichen Kosten bei Abbruch einer Reise. Insbesondere bei teureren Reisen rät der Verbraucherschutz zum Abschluss einer Reiserücktrittversicherung http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Reiseruecktrittsversicherung-Tarife-und-Bedingungen-im-Test-1829963-1836439/. Zwar kann diese nicht in jedem Fall in Anspruch genommen werden, allerdings tritt die Versicherung bei schweren Fällen in Kraft und übernimmt zumindest einen großen Teil der Kosten.
Beispiel Reiserücktrittsversicherung
Oftmals sind es einfache und dennoch einschneidende Vorfälle, die einen Reiseabbruch (meist sogar noch vor Antritt) erfordern. Beispielsweise wenn ein Reisender bereits nach einer von drei Wochen Aufenthalt dessen Reise mit sofortiger Wirkung abbrechen muss, weil ein Familienmitglied schwer erkrankt ist. Die Versicherung erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen und die Mehrkosten, die durch eine vorzeitige Abreise verursacht worden sind.
Rechtliches
Die Reiserücktrittsversicherungen sind in ihrer juristischen Einordnung ebenfalls den Versicherungsleistungen wie andere Versicherungen und deren Anbieter auch, in Deutschland den hiesigen Gesetzmäßigkeiten unterliegend. In aller Regel ist bei dieser Art der Versicherungsleistung auch hier die Aufsichtsbehörde die BaFin http://www.bafin.de/cln_161/nn_723250/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/UnternehmensBeschwerde/unternehmensbeschwerde__node.html?__nnn=true Diese Institution ist dabei auch erster Ansprechpartner wenn es um eine behördliche Aufsichtsbeschwerde gegen einen Versicherungsanbieter geht.
Verwendungszwecke
Natürlich ist es immer abhängig vom Versicherungsanbieter, in welchen Fällen die Versicherung in Kraft tritt, doch im Allgemeinen sind die Bedingungen bei fast allen Anbietern ähnlich. Geleistet wird bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen vom Versicherten nachweislich vertraglich geschuldeten Rücktritt. Bei Tod und unerwartet schwerer Erkrankung des Versicherten oder eines Angehörigen (in häuslicher Gemeinschaft lebend) wird ebenfalls Entschädigung geleistet. Ebenso wird bei Schwangerschaft, unerwarteter Impfunverträglichkeit, Verlust des Arbeitsplatzes oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses sowie Einberufung zum Grundwehrdienst und Wiederholung nicht bestandener Prüfungen vom Versicherer Entschädigung geleistet. Für Schaden am Eigentum des Versicherten infolge von Feuer, höherer Gewalt oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten wird i.d.R. ebenfalls vom Versicherungsunternehmen Entschädigung geleistet.
